Ab dem 25. Mai 2018 gilt in der Europäischen Union ein einheitliches Datenschutzrecht auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie löst das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) weitgehend ab und gilt für jedes Unternehmen – gleich in welcher Rechtsform und gleich, ob es von einer Einzelperson oder in einer Gesellschaftsform betrieben wird.
Weitergehende Informationen und konkrete Handlungsempfehlungen haben BDG-Designerinnen und Designer bereits kostenfrei per Email erhalten. Solltest du als BDG-Mitglied diese Informationen nicht bekommen haben, melde dich bitte in der Bundesgeschäftsstelle.
6 Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden
Guten Tag,
ich bin nicht Mitglied des BDG, aber trotzdem an den DSGVO-Handlungsempfehlungen interessiert. Kann ich dies Informationen (auch gegen Honorar) von ihnen erhalten?
Mit besten Grüßen Wolfgang Hanauer
Guten Tag,
die Antwort auf die Anfrage meines Vorredners hätte mich interessiert, mein Anliegen ist genau dasselbe wie seines.
Kann ich Ihre DSGVO-Handlungsempfehlungen (auch gegen Honorar) von ihnen erhalten?
Beste Grüße
Marita Heydenreich
Liebe Frau Heydenreich,
wir hatten Ihrem Vorredner direkt geantwortet. Die Informationen unseres Rechtsanwalts sind tatsächlich in diesem Fall ausschließlich unseren Mitgliedern vorbehalten. Ich habe dem Kollegen per Mail einige Hinweise auf Informationen im Netz zugeschickt, die teils kostenpflichtig teils kostenfrei zur Verfügung stehen. Diese Informationen lassen wir Ihnen auch gerne direkt per Mail zukommen.
Viele Grüße
Sabine Koch | BDG-Geschäftsstelle
Liebe Frau Koch,
ganz herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort und auch die informative Mail.
Einen schönen Tag wünscht
mit vielen Grüßen
Marita Heydenreich
Liebe Frau Koch,
auch ich habe Interesse an den Informationen zu den DSGVO-Handlungsempfehlungen.
Können Sie diese Informationen bitte auch mir zusenden?
Mit besten Grüßen, Jutta Frübis
Liebe Frau Koch,
vielen lieben Dank für Ihre Antwort und Ihre nützlichen Informationen.
Sonnige Grüße, Jutta Frübis