BDG-Newsletter

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14. Oktober 2020

Praxis-Leitfaden

Konzepte fallen nicht vom Himmel – Deutscher Designtag veröffentlicht Leitfaden zu Ausschreibungen in der Designbranche

Beispielhafte Designideegrobe Anmutunginhaltliche Vorstellungen sind zu skizzieren…« – schnell und mit leichter Hand angefertigt, sind diese ersten inhaltlichen und gestalterischen Entwürfe mit der Teilnahme an der ein oder anderen Ausschreibung abzugeben. Es sind Bedingungen wie diese, die regelmäßig blanke Empörung in der Designbranche hervorrufen, denn diese Skizzen fallen nicht vom Himmel.

Sie erfordern Recherche, Zeit und Arbeit und sie werden nur allzu häufig noch als unbezahlte Vorleistungen in öffentlichen Ausschreibungen vorausgesetzt. Eine Notwendigkeit für dieses zutiefst unbefriedigende Vorgehen besteht indes nicht. In der Praxis jedoch wird die ganze Breite möglicher Vergabearten durch die öffentliche Hand häufig nur unzureichend ausgeschöpft.

Daher hat der Deutsche Designtag, Dachverband der Designorganisationen in Deutschland auf Initiative und mit maßgeblicher Beteiligung des BDG Berufsverband der Deutschen Kommunikationsdesigner den Praxis-Leitfaden »Designaufträge erfolgreich vergeben« herausgegeben hat. Die 36-seitige Broschüre bietet auf Basis der geltenden Regeln der Unterschwellenvergabeordnung, kurz UVgO, kompetente Unterstützung für Bund, Länder und Kommunen, um verfügbare Ressourcen effizient einzusetzen. 


Der Leitfaden zeigt sehr praxisnah, welche Vergabeform für welches Designprojekt am besten geeignet ist, denn von der zielgenauen Entscheidung für die richtige Vergabeart profitieren in hohem Maße auch die Auftraggeber. »Viele Entwürfe führen auf der Auftraggeberseite oft nur zu viel Unsicherheit« hat Initiator und Co-Autor Christian Büning beobachtet. Erläuternd führt der Leiter des BDG-Referats Wirtschaft fort: »Die Auswertung bindet ja nicht nur Ressourcen, sie verlangt auch Sachkenntnis und Steuerungskompetenz, die den Vergabestellen oft nicht zur Verfügung stehen.« 

Schnellnavigator Vergabeverfahren. Jede Vergabeform wird in der Broschüre ausführlich erläutert.

Kostengünstige Beschaffung und faire Vergütung sind keine Gegensätze. Es können bessere Ergebnisse erzielt werden, wenn Zeit, Geld und Mühe in den Entwurf investiert wird, der zu dem Projekt passt – zu Gunsten von Designerinnen und Designern, bei denen es für viele gerade um das wirtschaftliche Überleben geht. »Für die öffentliche Hand sollte der Grundsatz gelten, dass unbezahlte Arbeit kein geeignetes Mittel der Beschaffung ist«, betont BDG-Präsidiumsmitglied und Co-Autor Thomas Bender. »Öffentliche Auftraggeber haben als steuerfinanzierte Institutionen eine besondere Verantwortung und sollten mit gutem Beispiel voran gehen, wenn es um faire Bezahlung geht.«

BDG-Präsidentin Claudia Siebenweiber ist überzeugt, dass der Deutsche Designtag mit diesem Leitfaden ein wirksames Instrument vorgelegt hat, um endlich eine langjährige wenig effiziente Praxis zu durchbrechen. »Bis vor einigen Jahren verpflichteten sich  BDG-Mitglieder mit ihrem Eintritt zur Einhaltung von Berufsgrundsätzen, unter anderem hieß es in einem Passus ›Wir lehnen kostenfreies Anbieten planerischer und gestalterischer Leistungen als nicht berufsüblich ab.‹ Es wird Zeit, dass auch die öffentlichen Vergabestellen eine entsprechende Verpflichtung eingehen – und zwar in aller Interesse. Denn Designprojekte, die professionell und mit gegenseitiger Wertschätzung ausgeführt werden, sind erfahrungsgemäß erfolgreicher.«


Die Broschüre »Designaufträge erfolgreich vergeben im Kommunikationsdesign« ist über info@designtag.org kostenlos bei der Geschäftsstelle des Deutschen Designtags abrufbar.


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5 Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden

  • Aktueller Hinweis:

    In einer Handlungsleitlinie für Bundes-Behörden wurden die Werte für einen Direktauftrag (§14 UVgO) von 1.000 Euro vorübergehend auf 3.000 Euro angehoben. Beim Direktauftrag können Leistungen ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden.

    Auch die Wertgrenze für die Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbwerb (§12, Abs. 2 UVgO) wurde von 25.000 Euro vorübergehend auf 100.000 Euro erhöht. Damit wird diese Vergabeart, bei der mindestens drei Angebote eingeholt werden, auch für größere Projekte zugänglich. Im Rahmen dieses Verfahrens kann mit den Bieterinnen und Bietern über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden – also auch über den Preis.

    Nach Aussage des BMWi sollen mit den genannten Anpassungen öffentliche Investitionen im Zuge der COVID-19-Pandemie beschleunigt werden. Die Leitlinie des BMWi gilt allerdings nur noch bis Ende des Jahres 2020.

    Link:
    https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/oeffentliche-auftraege-und-vergabe.html

  • Ich erlebe es leider immer mal wieder, dass Design Aufträge bzw. deren Ergebnisse kaum Wertschätzung erhalten. Erfahrungsgemäß kann ich das Zitat „Designprojekte, die professionell und mit gegenseitiger Wertschätzung ausgeführt werden, sind erfolgreicher.“ zu hundert Prozent bestätigen.

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